Jede Kirche und Religionsgemeinschaft ordnet und bestimmt ihr Leben nach eigenen Gesetzen und Regeln und besitzt somit ein eigenständiges und unabhängiges internes Recht, das wesentlich mit dem Glauben in Beziehung steht. Eine gute Kenntnis der rechtlichen Dimension von Glaubensgemeinschaften ist einerseits für das Erfassen ihres Wesens, andererseits für einen angemessenen Umgang mit Menschen anderer Religion und anderer Kultur erforderlich. Für die Interpretation des Rechts der katholischen Kirche und seine sachgerechte Anwendung muss insbesondere auf den Glauben der Kirche und auf den Schatz der kirchlichen Tradition des Westens wie des Ostens geachtet werden. Immer mehr ist die Kenntnis des Rechts anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften erforderlich. Dies alles soll im postgradualen Lehrgang „Vergleichendes Kanonisches Recht“ vermittelt werden. Die praktische Dimension dieses Wissens wird im Alltag der kirchlichen Verwaltung und Rechtsprechung unmittelbar deutlich werden.
Träger und Durchführung:
- Europäische Gesellschaft für Kirchenrecht in Österreich
- Internationales Institut für Kirchenrecht und Vergleichendes Religionsrecht der Theologischen Fakultät von Lugano (Istituto Internazionale di Diritto Canonico e Diritto comparato delle Religioni der Facoltà di Teologia di Lugano – Istituto DiReCom)
- in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Kirchenrecht der Kath.-Theol. Fakultät der Universität Innsbruck und dem Lehrstuhl für Kirchenrecht und Religionsrecht der Kath.-Theol. Fakultät der Universität Wien sowie der Kath.-Theol. Fakultät an der Katholischen Universität von Ružomberok
- Die Lehrpersonen sind international anerkannte Professor*innen und wissenschaftlich ausgewiesene Expert*innen aus der kirchlichen Verwaltung und Rechtsprechung.
Ziele:
Die Lehrgangsteilnehmer*innen werden durch das Studium dazu befähigt, interkulturelle und interreligiöse Probleme der heutigen Gesellschaft zu analysieren, auch im Blick auf die Auseinandersetzung mit den Rechtsordnungen nichtkatholischer Kirchen und kirchlichen Gemein-schaften, der nichtchristlichen Religionen und der Staaten. Der Lehrgang qualifiziert, kirchliche Aufgaben, Dienste und Ämter zu übernehmen, insbesondere in der kirchlichen Verwaltung und Rechtspflege. Der Abschluss des Hochschullehrgangs ist von der Österreichischen Bischofskonferenz als fachliche Qualifikation für den Dienst des Anwalts bzw. der Anwältin am kirchlichen Gericht anerkannt.
Zielgruppe:
Der Hochschullehrgang richtet sich an Absolvent*innen eines theologischen bzw. religionspädagogischen Studiums, an Mitarbeiter*innen im kirchlichen Dienst und im kirchlichen Ehrenamt. Gleichzeitig ist er offen für alle am Kirchen- und Religionsrecht Interessierten, und alle, die sich im Kanonischen Recht der Katholischen Kirchen weiterbilden möchten.
Studieninformationen:
Dauer: 4 Semester; der Lehrgang 2022-2024 startet am 14./15. Oktober 2022.
Lehrform: Fernstudium mit acht Präsenzphasen, Praxistag am Kirchlichen Diözesangericht und Exkursion zu Einrichtungen der Römischen Kurie
Umfang: 120 ECTS; Sprache: Deutsch
Abschluss: M.A. – Master of Arts (Master of Arts in Diritto canonico ed ecclesiastico comparato – indirizzo: Diritto Canonico Comparato)
Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang ist der Abschluss mindestens eines anerkannten Bachelorstudiums.
Lehrgangsgebühren: 3’200 € (1. Semester: € 1’100,–; 2.-4. Semester: je € 700,–); Abschluss-Gebühr: CHF 150,–. Eigene Kosten für die Präsenzphasen und die angedachte Exkursion (Reise, Unterkunft und Verpflegung) sind nicht in den Gebühren enthalten. Die Lehrgangsleitung wird nach Möglichkeit bei der Vermittlung günstiger Unterkünfte behilflich sein.
Lehrgangsfolder in Farbe oder in Schwarz/Weiß zum Download
Lehrgangsordnung zum Download