Jede Kirche und Religionsgemeinschaft ordnet und bestimmt ihr Leben nach eigenen Gesetzen und Regeln und besitzt somit ein eigenständiges und unabhängiges internes Recht, das wesentlich mit dem Glauben in Beziehung steht. Eine gute Kenntnis der rechtlichen Dimension von Glaubensgemeinschaften ist einerseits für das Erfassen ihres Wesens, andererseits für einen angemessenen Umgang mit Menschen anderer Religion und anderer Kultur erforderlich. Für die Interpretation des Rechts der katholischen Kirche und seine sachgerechte Anwendung muss insbesondere auf den Glauben der Kirche und auf den Schatz der kirchlichen Tradition des Westens wie des Ostens geachtet werden. Immer mehr ist die Kenntnis des Rechts anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften erforderlich. Dies alles soll im postgradualen Lehrgang „Vergleichendes Kanonisches Recht“ vermittelt werden. Die praktische Dimension dieses Wissens wird im Alltag der kirchlichen Verwaltung und Rechtsprechung unmittelbar deutlich werden.
Der Studiengang wird sei 2015 angeboten (vergangene Lehrgänge: 2015-2017, 20217-2019, 2020-2022 und 2022-2024).
Träger und Durchführung:
Die deutschsprachige Studienorganisation erfolgt durch die Europäische Gesellschaft für Kirchenrecht in Österreich (ZVR 727 791 195).
Die studienrechtliche Verantwortung liegt in den Händen des Internationalen Instituts für Kirchenrecht und Vergleichendes Religionsrecht der Theologischen Fakultät von Lugano (Istituto Internazionale di Diritto Canonico e Diritto comparato delle Religioni der Facoltà di Teologia di Lugano – Istituto DiReCom) an der Università della Svizzera italiana (USI).
Die Lehrpersonen sind international anerkannte Professor*innen und wissenschaftlich ausgewiesene Expertinnen aus der kirchlichen Verwaltung und Rechtsprechung.
Ziele:
Die Lehrgangsteilnehmer*innen werden durch das Studium dazu befähigt, interkulturelle und interreligiöse Probleme der heutigen Gesellschaft zu analysieren, auch im Blick auf die Auseinandersetzung mit den Rechtsordnungen nichtkatholischer Kirchen und kirchlichen Gemein-schaften, der nichtchristlichen Religionen und der Staaten. Der Lehrgang qualifiziert, kirchliche Aufgaben, Dienste und Ämter zu übernehmen, insbesondere in der kirchlichen Verwaltung und Rechtspflege. Der Abschluss des Hochschullehrgangs ist von der Österreichischen Bischofskonferenz als fachliche Qualifikation für den Dienst des Anwalts bzw. der Anwältin am kirchlichen Gericht anerkannt.
Zielgruppe:
Der Hochschullehrgang richtet sich an Absolvent*innen eines theologischen bzw. religionspädagogischen Studiums, an Mitarbeiter*innen im kirchlichen Dienst und im kirchlichen Ehrenamt. Gleichzeitig ist der Studiengang aber offen für alle am Kirchen- und Religionsrecht Interessierten, und alle, die sich im Kanonischen Recht der Katholischen Kirchen weiterbilden möchten.
Studieninformationen:
Dauer des Lehrgangs: 4 Semester (maximale Studiendauer: 10 Semester); der Lehrgang 2024-2026 startet am 27./28. September 2024.
Lehrform: Fernstudium mit acht Präsenzphasen abwechselnd in Innsbruck und Linz, Praxistag am Kirchlichen Diözesangericht; ggf. Exkursion zu Einrichtungen der Römischen Kurie
Umfang: 120 ECTS; Sprache: Deutsch
Abschluss: M.A. – Master of Arts (Master of Arts in Diritto canonico ed ecclesiastico comparato – indirizzo: Diritto Canonico Comparato), verliehen durch die Università della Svizzera italiana (USI)
Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang ist der Abschluss mindestens eines anerkannten Bachelorstudiums.
Lehrgangsgebühren: 3’200 € (1. Semester: € 1’100,–; 2.-4. Semester: je € 700,–); eigene Kosten für die Präsenzphasen und die ggf. stattfindende Exkursion (An- und abreise, Unterkunft und Verpflegung) sind nicht in den Gebühren enthalten; die Lehrgangsleitung wird nach Möglichkeit bei der Vermittlung günstiger Unterkünfte behilflich sein.
Lehrgangsordnung (14.04.2022) zum Download